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Kommunalrecht

Zur Vorbereitung auf die Wiederholungsklausur
wird es im April ein
Live Seminar geben.
Der Termin wird noch bekanntgegeben.
* Das exvo Repetitorium ist als anerkannte Bildungseinrichtung gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG umsatzsteuerbefreit und weist die Umsatzsteuer daher nicht aus.

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