Prüfungsschema - welches ist das Richtige?
- exvorep

- 2. Nov.
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In Bezug auf Prüfungsschemata höre ich immer wieder von Studierenden, dass Dozenten nur "ihr" Schema als richtig anerkennen. Die Steigerung sind Aussagen wie "Wenn Sie nicht mein Prüfungsschema verwenden, dann fallen Sie durch". Das ist pure Angstmache und völlig falsch!
Prüfungsschemata sind nur dazu da, die gesetzlichen Vorgaben zu strukturieren. Letztlich kommt es allein darauf an, was im Gesetz steht, insbesondere auf die Tatbestandsvoraussetzungen einer Norm.
Wie man die gesetzlichen Voraussetzungen strukturiert, ist häufig Geschmackssache.
Das gilt vor allem für die Reihenfolge und die Benennung der einzelnen Prüfungspunkte.
Es gibt natürlich Ausnahmen, in denen eine Prüfungsreihenfolge entweder zwingend oder logisch vorgegeben ist. So macht es keinen Sinn, das Ermessen als Teil der Rechtsfolge vor den eigentlichen Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen. Denn erst wenn alle im Tatbestand einer Norm geregelten Voraussetzung vorliegen, greift ja die Rechtsfolge.
Also den Tatbestand vor der Rechtsfolge prüfen!
Ansonsten kann man sich lang und breit über den Prüfungsaufbau streiten. Juristen nennen das einen "akademischen" Streit, da er keinerlei Auswirkungen auf das Prüfungsergebnis hat. Und genau deshalb sind Aussagen wie "Nur mein Prüfungsschema ist das Richtige" falsch. Denn nicht der Prüfungsweg ist entscheidend, sondern das Ergebnis. Was bedeutet das für Sie?
Sie sollten sich für das Prüfungsschema entscheiden, das Ihnen am logistischen erscheint und das Sie sich am besten merken können. Denn für die Klausur müssen die Prüfungsschemata auswendig gelernt werden.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir sehr viele Prüfungsschemata und können sie größtenteils einzelnen Dozenten zuordnen. Schaut man sich die Schemata genauer an, unterscheiden sie sich häufig auch gar nicht grundlegend, sondern nur in Details.
Wir empfehlen in unseren Seminaren immer, grundsätzlich das Prüfungsschema des Dozenten zu verwenden. Nur in begründeten Ausnahmefällen raten wir davon ab.
Wenn Sie in der Klausur den Sachverhalt strukturiert und nachvollziehbar prüfen und dabei auf die im Sachverhalt genannten Argumente eingehen, ist die Klausur bestanden, egal welches Prüfungsschema Sie verwendet haben.
Ich habe über die Jahre hunderte nicht bestandener Klausuren gelesen. Der Grund für das Nichtbestehen lag nie am "falschen" Schema", sehr häufig aber daran, dass überhaupt keine oder eine völlig falsche Prüfungsstruktur verwendet wurde.
Also: Es gibt nicht das eine richtige Prüfungsschema! Sie können jedes Schema verwenden! Hauptsache Ihre Lösung ist strukturiert und logisch nachvollziehbar.





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