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S3 POR Klausur - lassen Sie sich nicht überraschen!

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In der POR Klausur sind viele Studierende zunächst vom Sachverhalt überrascht. So gab es beispielsweise in 2014 eine POR Klausur, in der es um das Verbot kommerzieller Sex-Parties ging. Die erste Reaktion ist dann naturgemäß "Damit kann ich nichts anfangen. Das haben wir im Unterricht nicht besprochen. Das habe ich nicht gelernt."

Lassen Sie sich nicht überraschen, sondern rechnen Sie vielmehr mit einem unbekannten Sachverhalt. Denn inhaltlich geht es immer um ein und denselben Prüfungsaufbau, nämlich die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Maßnahme (in der Regel einer Ordnungsverfügung).


Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Rechtmäßigkeit einer bereits getroffenen Maßnahme prüfen oder selbst eine Ordnungsverfügung schreiben sollen (Bescheidtechnik).


Bei der Rechtmäßigkeitsprüfung gibt es einige Prüfungspunkte, die schwerpunktmäßig bereits im allgemeinen Verwaltungsrecht (S2) besprochen worden sind. Dies gilt insbesondere für die Verhältnismäßigkeitsprüfung, die in der POR Klausur eine zentrale Rolle spielt.


Schwierigkeiten gibt es auch immer wieder bei der Frage, welche Ermächtigungsgrundlage zu prüfen ist. Ist es § 14 OBG, eine spezialgesetzliche (z.B. § 12 I oder II Landeshundegesetz) oder eine Standardmaßnahme nach dem Polizeigesetz?


Viele Problempunkte sind im Sachverhalt angesprochen, d.h. Sie müssen unbedingt mit dem Sachverhalt und den dort genannten Argumenten arbeiten. Insbesondere die Frage, ob die Maßnahme erforderlich und angemessen ist, lässt sich meistens gut aus dem Sachverhalt heraus beantworten.


Kurz gesagt: Aus dem Sachverhalt ergibt sich die Lösung.


Also: Sachverhalt lesen, nicht überraschen lassen - Prüfungsschema auf den Sachverhalt anwenden und mit den im Sachverhalt genannten Argumenten arbeiten. Dann gelingt die Klausur!


Und zum Schluss: Bitte lassen Sie sich nicht durch die Fallfrage dazu verleiten, sofort eine Antwort zu finden. Denn ob die zu prüfende Maßnahme rechtmäßig oder rechtswidrig ist, ergibt sich erst ganz am Schluss der Prüfung. Und je nachdem, wie Sie die im Sachverhalt genannten Argumente gewichten, kann das Ergebnis auch durchaus unterschiedlich ausfallen. Hauptsache, es ist gut und strukturiert begründet!


Auf alle vorgenannten Punkte gehen wir in unserem POR Seminar ausführlich ein.

Wir besprechen auch die klausurrelevanten Themen aus dem S2 nochmal und lösen zusammen einige Übungsfälle, zu denen Sie ausführliche und ausformulierte Lösungen bekommen.


Noch Fragen oder Anregungen?

Dann schreiben Sie mir gerne eine E-Mail an kontakt@exvorep.de


 
 
 

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