Anwaltliche Beratung im Prüfungsrecht

Wenn es einmal doch nicht klappt: Unser Rechtsanwalt Joachim Krampetzki überprüft Ihre Klausurbewertungen und unterstützt Sie bei der Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen - spezialisiert auf Studierende der HSPV NRW. Erstberatung kostenlos und unverbindlich - weitere Beratung transparent mit Vergütungsvereinbarung oder nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

  • Kostenlose Erstberatung
  • Spezialisiert auf die HSPV NRW
  • Bewertung & Anerkennung von Leistungen
Eine Note ist anfechtbar

Eine Prüfungsentscheidung ist ein Verwaltungsakt.

Eine Bewertung, ein Nichtbestehen, ein endgültiges Nichtbestehen – dagegen können Sie sich wehren. Ich zeige Ihnen, ob sich das lohnt.

Prüferinnen und Prüfer haben bei fachlichen Bewertungen einen Beurteilungsspielraum. Der ist aber nicht grenzenlos – Verfahren, Sachverhalt und Bewertungsmaßstäbe sind überprüfbar.

Genau dort setze ich an: Ich lese Ihre Klausur so, wie ein Gericht sie lesen würde, und benenne konkrete Bewertungs- und Verfahrensfehler.

Ich schaue genau hin, wo der Spielraum der Prüfer endet.

Fristen laufen – und sie laufen schnell.

Ein Widerspruch muss fristgerecht eingelegt werden, in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung. Je früher Sie sich melden, desto besser. Eine erste Einschätzung kostet Sie nichts.

Leistung 1 · Klausurüberprüfung

Drei Fragen an jede beanstandete Klausur

Nicht nach Bauchgefühl, sondern entlang konkreter Fehlerquellen. Diese drei Fragen stehen am Anfang jeder Überprüfung:

1Aufgabenstellung

Ist die Aufgabenstellung korrekt?

Missverständliche, widersprüchliche oder fehlerhafte Aufgaben können erheblichen Einfluss auf die Bewertung haben. Ich prüfe, ob die Aufgabe eindeutig lösbar war.

2Sachverhalt

Gibt es inhaltliche Fehler im Sachverhalt?

Stimmen die Angaben? Sind sie in sich schlüssig? Ein fehlerhafter Sachverhalt führt zu einer fehlerhaften Prüfung – und damit zu einer angreifbaren Bewertung.

3Bewertung

Ist die Benotung nachvollziehbar?

Eine vertretbare, folgerichtig begründete Lösung darf nicht als falsch gewertet werden. Ich prüfe, ob die Bewertung diesen Antwortspielraum respektiert.

Beurteilungsspielraum

Fachliche Bewertungen sind nur eingeschränkt überprüfbar. Verfahren, Sachverhalt und Bewertungsmaßstäbe dagegen sehr wohl – dort setze ich an.

Antwortspielraum

Ist eine Frage fachlich vertretbar auch anders zu beantworten, darf Ihre begründete Lösung nicht als schlicht falsch abgetan werden.

Überdenkungsverfahren

Erheben Sie substantiierte Einwendungen, müssen die Prüfenden ihre Bewertung noch einmal überdenken. Ich formuliere diese Einwendungen mit Gewicht.

Ihr Vorteil bei uns

Wir verstehen Ihre Klausur – fachlich und rechtlich.

Als Repetitorium begleiten wir Studierende der HSPV NRW seit über 25 Jahren durch genau die Fächer und Klausuren, um die es geht. Deshalb können wir Ihre Klausur inhaltlich selbst beurteilen – ein zusätzliches, oft kostspieliges Fachgutachten ist dafür nicht erforderlich. Juristische Prüfung und fachliche Bewertung kommen bei uns aus einer Hand.

  • Kein separates Fachgutachten nötig
  • Fachwissen und Rechtskenntnis aus einer Hand
  • Spart Zeit und zusätzliche Kosten
Leistung 2 · Anerkennung

Schon Erbrachtes muss nicht doppelt erbracht werden.

Haben Sie an einer anderen Hochschule, in einer Ausbildung oder im Beruf bereits gleichwertige Leistungen erbracht, können diese auf Ihr Studium an der HSPV NRW angerechnet werden.

Maßstab ist, ob bei den erworbenen Kompetenzen wesentliche Unterschiede bestehen. Bestehen keine, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Anrechnung – und die wesentlichen Unterschiede muss die Hochschule darlegen, nicht Sie.

Konkrete Grundlage sind die hochschulrechtlichen Vorgaben und die jeweils einschlägige Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.

  • Ich sichte Ihre bereits erbrachten Leistungen und die Nachweise.
  • Ich ordne sie den Anforderungen Ihrer Prüfungsordnung zu.
  • Ich beurteile, ob ein Anspruch auf Anrechnung besteht.
  • Ich unterstütze Sie beim Antrag und – falls nötig – im Rechtsbehelfsverfahren.

In drei Schritten zur Einschätzung

Klar, planbar und ohne Risiko im ersten Schritt.

1

Unterlagen sichten

Sie senden mir die Klausur (Sachverhalt, Ihre Lösung und Bewertungsbogen) und ich sichte alles vorab.

2

Kostenlose Erstberatung

Ich gebe Ihnen eine ehrliche Rückmeldung, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat.

3

Weiteres Vorgehen

Sie entscheiden, ob Sie den Widerspruch selbst formulieren und selbst einlegen möchten, ich den Widerspruch für Sie vorformuliere und Sie ihn einlegen oder ich den Widerspruch für Sie einlege.

Kosten

Transparent von Anfang an

Der erste Schritt ist kostenlos. Was danach kommt, besprechen wir vorher – damit es keine Überraschungen gibt.

Erstberatung
0 €

Kostenlos & unverbindlich

Eine erste Einschätzung, ob sich ein Widerspruch lohnt. Ohne Verpflichtung, etwas in Auftrag zu geben.

Widerspruch einlegen
50 - 120 €

außergerichtliche Vergütungsvereinbarung

Sie können den Widerspruch natürlich kostenfrei selbst formulieren und selbst bei der HSPV einlegen. Sie können ihn aber auch durch mich vorformulieren lassen und entweder selbst oder durch mich bei der HSPV einreichen.

gerichtliche Vertretung
nach RVG
- Kosten vorab besprochen

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Im Falle einer Klage oder eines Antrags auf Eilrechtsschutz wird die gerichtliche Vertretung wird nach dem RVG abgerechnet. Die voraussichtlichen Kosten nenne ich Ihnen, bevor ich tätig werde.

Jetzt anfragen

Lassen Sie Ihre Prüfungsleistung prüfen.

Schildern Sie mir kurz Ihren Fall – die Erstberatung ist kostenlos. Ich melden mich zeitnah bei Ihnen zurück.