POR-Klausur (S3) an der HSPV NRW: Tipps für die Lösung


Inhaltsverzeichnis
- I. Rechnen Sie mit einem unbekannten Sachverhalt
- II. Der Prüfungsaufbau: Die Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung
- III. Die richtige Ermächtigungsgrundlage finden
- IV. Schwerpunkt Verhältnismäßigkeit
- V. Aus dem Sachverhalt ergibt sich die Lösung
- VI. Typischer Fehler: Das Ergebnis vorwegnehmen
- VII. So bereiten Sie sich auf die POR-Klausur vor
- 1. Wiederholen Sie die Grundlagen aus dem S2
- 2. Lernen Sie das Prüfungsschema
- 3. Kennen Sie die Ermächtigungsgrundlagen und ihre Rangfolge
- 4. Üben Sie an möglichst vielen unbekannten Fällen
- Fazit: Nicht überraschen lassen – Schema anwenden und mit dem Sachverhalt arbeiten
Worum geht es eigentlich in der POR-Klausur? Was mache ich, wenn der Sachverhalt ein Thema behandelt, das wir im Unterricht nie besprochen haben? Und wie finde ich die richtige Ermächtigungsgrundlage?
Diese Fragen stellen sich viele Studierende spätestens dann, wenn sie in der Klausur im Polizei- und Ordnungsrecht (POR) den Sachverhalt lesen. Denn die erste Reaktion ist nicht selten Überraschung. So ging es beispielsweise 2014 in einer POR-Klausur um das Verbot kommerzieller Sex-Partys. Die erste Reaktion vieler Studierender war naturgemäß: „Damit kann ich nichts anfangen. Das haben wir im Unterricht nicht besprochen. Das habe ich nicht gelernt.“
Diese Reaktion ist verständlich – aber unbegründet. Denn so unterschiedlich die Sachverhalte auch sind: Inhaltlich geht es in der POR-Klausur immer wieder um denselben Prüfungsaufbau, nämlich um die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme. In der Regel ist das eine Ordnungsverfügung.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- warum ein unbekannter Sachverhalt kein Grund zur Sorge ist,
- nach welchem Schema Sie eine Ordnungsverfügung prüfen,
- wie Sie die richtige Ermächtigungsgrundlage finden,
- warum die Verhältnismäßigkeit häufig den Schwerpunkt bildet und
- weshalb sich die Lösung meistens aus dem Sachverhalt selbst ergibt.
In unseren Seminaren zur Klausurvorbereitung besprechen wir die klausurrelevanten Themen zudem ausführlich und üben sie anhand von Fällen mit ausformulierten Lösungen.
I. Rechnen Sie mit einem unbekannten Sachverhalt
Der wichtigste Tipp vorweg: Lassen Sie sich nicht überraschen, sondern rechnen Sie von vornherein mit einem unbekannten Sachverhalt.
Die POR-Klausuren greifen häufig Lebenssachverhalte auf, die so nie im Unterricht vorkamen. Geprüft wird nämlich nicht, ob Sie einen bestimmten Fall auswendig kennen. Geprüft wird, ob Sie das gelernte Prüfungsschema auf einen neuen Fall anwenden können.
Das gilt unabhängig von der Aufgabenstellung. Entweder
- prüfen Sie die Rechtmäßigkeit einer bereits getroffenen Maßnahme oder
- Sie sollen selbst eine Ordnungsverfügung schreiben (Bescheidtechnik).
In beiden Fällen sind dieselben Prüfungspunkte zu durchdenken. Beim Bescheid fließen die Ergebnisse Ihrer Prüfung lediglich in die Begründung der Verfügung ein.
Merke
Das Thema des Sachverhalts wechselt – der Prüfungsaufbau bleibt!
II. Der Prüfungsaufbau: Die Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung
Ob Hundehaltung, Lärm oder eine ungewöhnliche Veranstaltung: Die Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung prüfen Sie stets nach demselben Grundschema. Je nach Lehrbuch variiert die Reihenfolge einzelner Punkte leicht, die Prüfungspunkte selbst bleiben gleich:
1. Ermächtigungsgrundlage
2. Formelle Rechtmäßigkeit
a) Zuständigkeit (sachlich und örtlich)
b) Verfahren, insbesondere Anhörung (§ 28 VwVfG NRW)
c) Form (§ 20 Abs. 1 OBG NRW) und Begründung (§ 39 VwVfG NRW)
3. Materielle Rechtmäßigkeit
a) Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage
b) Richtiger Adressat (Störer)
c) Bestimmtheit (§ 37 Abs. 1 VwVfG NRW)
d) Ermessen (§ 16 OBG NRW)
- e) Verhältnismäßigkeit (§ 15 OBG NRW)
Viele dieser Prüfungspunkte kennen Sie bereits aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht (S2). Anhörung, Begründung, Bestimmtheit und Ermessen wurden dort schon schwerpunktmäßig besprochen. Die POR-Klausur baut also auf Ihrem Wissen aus S2 auf.
Das Schema und die zentralen Definitionen können Sie gezielt mit unseren digitalen Karteikarten lernen.
III. Die richtige Ermächtigungsgrundlage finden
Schwierigkeiten bereitet in der Klausur immer wieder die Frage, welche Ermächtigungsgrundlage überhaupt zu prüfen ist. In Betracht kommen vor allem:
eine spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage, zum Beispiel § 12 Abs. 1 oder Abs. 2 LHundG NRW, oder
eine Standardmaßnahme (§§ 24 - 24z OBG NRW)
die ordnungsbehördliche Generalklausel des § 14 Abs. 1 OBG NRW,
Entscheidend ist die richtige Reihenfolge. Speziellere Vorschriften gehen allgemeineren vor. Prüfen Sie deshalb in drei Schritten:
1. Gibt es eine spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage?
2. Wenn nicht: Passt eine Standardmaßnahme (§§ 24 - 24z OBG NRW)?
3. Erst wenn beides nicht greift: die Generalklausel des § 14 Abs. 1 OBG NRW.
Die Generalklausel ist also ein Auffangtatbestand. Fragen Sie sich deshalb zuerst: Welcher Lebensbereich ist im Sachverhalt betroffen, und gibt es dafür ein eigenes Gesetz?
Gerade bei ungewöhnlichen Sachverhalten lohnt es sich, diese Reihenfolge konsequent einzuhalten. So greifen Sie nicht vorschnell zu § 14 OBG NRW, obwohl eine speziellere Vorschrift einschlägig ist. Und Sie suchen umgekehrt nicht lange nach einer Spezialnorm, die es gar nicht gibt.
Wie man spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage findet, zeigen wir Ihnen in unseren Seminaren.
IV. Schwerpunkt Verhältnismäßigkeit
In der POR-Klausur spielt die Verhältnismäßigkeit nach § 15 OBG NRW eine zentrale Rolle. Hier liegt häufig der Schwerpunkt der gesamten Prüfung.
Geprüft werden drei Stufen:
1. Geeignetheit: Fördert die Maßnahme die Abwehr der Gefahr?
2. Erforderlichkeit (§ 15 Abs. 1 OBG NRW): Gibt es ein milderes, gleich geeignetes Mittel?
3. Angemessenheit (§ 15 Abs. 2 OBG NRW):
Steht der Nachteil für den Betroffenen außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg?
Gerade die Erforderlichkeit und die Angemessenheit lassen sich meistens gut aus dem Sachverhalt heraus beantworten.
V. Aus dem Sachverhalt ergibt sich die Lösung
Viele Problempunkte sind im Sachverhalt bereits angesprochen. Äußerungen der Beteiligten, frühere Vorfälle, Zeitangaben oder Einwände in der Anhörung stehen dort nicht zufällig. Sie sind die Argumente, mit denen Sie in der Subsumtion arbeiten sollen.
So gehen Sie vor:
1. Lesen Sie den Sachverhalt mindestens zweimal: einmal zum Verständnis, einmal mit Blick auf die Prüfungspunkte.
2. Markieren Sie Angaben, die zu einem bestimmten Prüfungspunkt passen, etwa zur Gefahr, zum Adressaten oder zur Verhältnismäßigkeit.
3. Ordnen Sie jedes Argument dem Prüfungspunkt zu, an dem Sie es verwenden.
4. Prüfen Sie am Ende: Habe ich alle Angaben aus dem Sachverhalt verarbeitet?
Merke:
Kurz gesagt – aus dem Sachverhalt ergibt sich die Lösung.
Wie Sie Argumente aus dem Sachverhalt sauber in der Subsumtion verarbeiten, erklären wir ausführlich in unserem Blogbeitrag zum Gutachtenstil.
VI. Typischer Fehler: Das Ergebnis vorwegnehmen
Lassen Sie sich nicht durch die Fallfrage dazu verleiten, sofort eine Antwort zu finden. Lautet die Frage etwa „Ist die Ordnungsverfügung rechtmäßig?“, suchen viele Studierende zuerst nach dem Ergebnis und schreiben die Prüfung anschließend darauf hin.
Ob die Maßnahme rechtmäßig oder rechtswidrig ist, ergibt sich aber erst am Schluss der Prüfung. Und je nachdem, wie Sie die Argumente aus dem Sachverhalt gewichten, kann das Ergebnis durchaus unterschiedlich ausfallen. Das gilt besonders für die Angemessenheit.
Merke:
Hauptsache, Ihr Ergebnis ist gut und strukturiert begründet. Die Punkte gibt es vor allem für die Begründung – nicht für das Ergebnis selbst.
VII. So bereiten Sie sich auf die POR-Klausur vor
1. Wiederholen Sie die Grundlagen aus dem S2
Anhörung, Begründung, Bestimmtheit und Ermessen kennen Sie aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht. Frischen Sie diese Punkte auf, bevor Sie in die Besonderheiten des Polizei- und Ordnungsrechts einsteigen.
2. Lernen Sie das Prüfungsschema
Das Schema der Ordnungsverfügung muss sitzen. Nur dann behalten Sie auch bei einem unbekannten Sachverhalt den Überblick.
3. Kennen Sie die Ermächtigungsgrundlagen und ihre Rangfolge
Spezialgesetz, Standardmaßnahme, Generalklausel: Üben Sie, die passende Norm zügig zu finden.
4. Üben Sie an möglichst vielen unbekannten Fällen
Die beste Vorbereitung auf einen überraschenden Sachverhalt ist, regelmäßig neue Sachverhalte zu lösen. So wird das Prüfungsschema zur Routine – und der nächste ungewöhnliche Fall verliert seinen Schrecken.
Fazit: Nicht überraschen lassen – Schema anwenden und mit dem Sachverhalt arbeiten
Ein unbekannter Sachverhalt ist in der POR-Klausur kein Ausnahmefall, sondern die Regel. Inhaltlich geht es trotzdem immer um dasselbe: die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme, meist einer Ordnungsverfügung.
Wer das Prüfungsschema beherrscht, die richtige Ermächtigungsgrundlage findet und die Argumente aus dem Sachverhalt sauber verarbeitet, muss sich vor keinem Thema fürchten. Auch nicht vor kommerziellen Sex-Partys.
Sachverhalt lesen, nicht überraschen lassen, Prüfungsschema anwenden und mit den Argumenten aus dem Sachverhalt arbeiten. Dann gelingt die Klausur.
Auf alle genannten Punkte gehen wir in unserem Seminar zum Polizei- und Ordnungsrecht ausführlich ein. Wir besprechen die klausurrelevanten Themen aus dem S2 noch einmal und lösen gemeinsam Übungsfälle, zu denen Sie ausführliche und ausformulierte Lösungen bekommen. Zur Vertiefung eignet sich außerdem unser Buch Polizei- und Ordnungsrecht NRW.
Noch Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie mir gerne an kontakt@exvorep.de.
Häufig gestellte Fragen
Die Rechtmäßigkeit einer ordnungsbehördlichen Maßnahme, meist einer Ordnungsverfügung. Entweder prüfen Sie eine bereits erlassene Maßnahme, oder Sie entwerfen selbst eine Ordnungsverfügung (Bescheidtechnik).
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